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Die Windmühle

von Hermann Röttgers, Sögel

Die Wahner Windmühle ist erstmalig auf der Karte des Fähnrichs Philipp Ernst Colson „Carte vom Amte Meppen“ aus dem Jahre 1773/77 dargestellt. Eigentümer der Mühle waren die Landwirte Büxen zu Wippingen und Clas Lammers-Wübben zu Wahn. Die Mühle hatte einen Mahl- und einen Pellgang. Um 1870 entsprach die Mühle nicht mehr den Anforderungen der Zeit. Am 4. April 1870 kaufte die Gemeinde Wahn die alte Mühle und machte damit den Weg frei für einen Neubau. Die Landdrostei in Osnabrück erteilt am 31. Mai 1870 die Genehmigung zum Bau einer neuen Mühle, Typ Erdholländer. Am 30. Oktober 1928 verkaufte die Gemeinde Wahn die Mühle mit Wohnhaus und Bäckerei für 5950,- RM an den Bäcker Hermann Kramer, der sie am 31. März 1931 an den Müller Heinrich Kramer in Wahn weiterverkaufte. Durch Beschluss der Reichsstelle für Landbeschaffung vom 11. Juni 1941 ist auf Grund des Gesetzes über die Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmacht vom 29. März 1935, der im Eigentum des Landwirts und Müllers Heinrich Kramer (Müller-Hinnerk) in Wahn befindliche Grundbesitz zu Gunsten des Friedr. Krupp. A.G. in Essen enteignet worden. Die Windmühle wurde abgebrochen.